Zum Inhalt springen →

goods not fulfilling the conditions laid down in articles 28 and 29

Aufkleber: goods not fulfilling the conditions laid down in articles 28 and 29

Ich habe ja schon so einige Pakete aus China bekommen, aber so einen Aufkleber habe ich bisher noch nie gesehen. Üblich sind die grünen kleinen Aufkleber vom Zoll mit dem netten Hinweis:  „von zollamtlicher Behandlung befreit„.

 Aufkleber: „von zollamtlicher Behandlung befreit“ Aufkleber

Der grüne Aufkleber mit dem Text „von zollamtlicher Behandlung befreit“ soll eigentlich nur eine Ifo darüber sein, dass der Zoll das Paket geprüft hat und festgestellt hat, dass keine Abgaben zu leisten sind.

Aber was ist dieser neue Aufkleber mit dem Text „goods not fulfilling the conditions laid down in articles 28 and 29“?

Nach ein wenig Recherche in den endlosen Weiten des WWW habe ich dann eine Antwort gefunden:

Es handelt sich um eine Bescheinigung darüber, dass anfallende Import -Kosten im Ankunftsland innerhalb der EU beglichen wurden und der Transport innerhalb der EU kostenlos ist.

Der Original-Text der Artikel 28 und 29 aus dem VERTRAG ÜBER DIE ARBEITSWEISE DER EUROPÄISCHEN UNION kann unter https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:12012E/TXT&from=EN nachgelesen werden.

VERTRAG ÜBER DIE ARBEITSWEISE DER EUROPÄISCHEN UNION
DER FREIE WARENVERKEHR
Artikel 28
(1) Die Union umfasst eine Zollunion, die sich auf den gesamten Warenaustausch erstreckt; sie umfasst das Verbot, zwischen den Mitgliedstaaten Ein- und Ausfuhrzölle und Abgaben gleicher Wirkung zu erheben, sowie die Einführung eines Gemeinsamen Zolltarifs gegenüber dritten Ländern.
(2) Artikel 30 und Kapitel 3 dieses Titels gelten für die aus den Mitgliedstaaten stammenden Waren sowie für diejenigen Waren aus dritten Ländern, die sich in den Mitgliedstaaten im freien Verkehr befinden.
Artikel 29
Als im freien Verkehr eines Mitgliedstaats befindlich gelten diejenigen Waren aus dritten Ländern, für die in dem betreffenden Mitgliedstaat die Einfuhrförmlichkeiten erfüllt sowie die vorgeschriebenen Zölle und Abgaben gleicher Wirkung erhoben und nicht ganz oder teilweise rückvergütet worden sind.

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:12012E/TXT&from=EN

Genaugenommen sagt der Aufkleber aber aus, dass das Paket die die Bedingungen der Artikel 28 und 29 nicht erfüllt. Was schlussendlich ja bedeutet, dass ich doch noch Zoll-Gebühren bezahlen hätte müssen?

Unter https://www.mydealz.de/ habe ich noch eine schöne beispielhafte Erklärung gefunden:

15. Jun 2016 : Das kommt auf Sendungen, die innerhalb der EU unterwegs sind, aber von außerhalb der EU stammen, damit man am Ende noch weiß, dass die gegebenenfalls verzollt werden müssen. Also zum Beispiel das Paket kommt aus China nach Paris und wird dann zusammen mit anderen Sendungen aus Frankreich nach Deutschland transportiert, dann kommt in Paris der Sticker drauf, damit man in Deutschland auf den ersten Blick noch weiß, dass es eben nicht in Frankreich losgeschickt wurde und der Empfänger eventuell Zoll zahlen muss.

https://www.mydealz.de/diskussion/banggood-bestellung-gelber-postaufkleber-articles-28-and-29-754847

Der Postbote an der Tür hat jedenfalls nichts von mir verlangt, obwohl ich mich schon auf eine kleine Zoll-Gebühr eingestellt hatte.
Das hat evtl. damit zu Tun, dass Warenwert knapp unter 150€ ist was dann evtl. wie folgt zu erklären ist.

können Privatpersonen oft in den Genuss von Zollbefreiungen kommen, wenn der Warenwert gering ist. Zoll wird für Bestellungen bis 150 Euro grundsätzlich nicht berechnet. Aus diesem Grunde geben Lieferanten aus China oft niedrigere Warenwerte auf den Paketen an, um die Sendung „am Zoll vorbei“ zum Empfänger gelangen zu lassen.

https://www.owlaw.de/zollrecht-beratung/11678-wann-muss-man-zoll-bezahlen/

Also mal sehen, was mit meiner nächsten Bestellung aus dem das Land der aufgehenden Sonne passiert die selbstverständlich schon auf dem Weg ist. 🙂

Veröffentlicht in Allgemein